Achtung:
Gewerbliche Kühlschränke und Kühlvitrinen werden nach Laufmeter berechnet.
Schon gewusst?
Seit dem 1. Juli 1998 ist die Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG) in Kraft. Haushaltgrossgeräte fallen unter die Regelungen der Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG).
Die Entsorgungskosten für die Geräte werden bereits beim Kauf entrichtet. Seit dem 1. Januar 2003 gilt diese Regelung für sämtliche Haushaltklein-, Haushaltgross- und Kühlgeräte - und ab dem 1. Januar 2005 auch für Spielwaren mit elektrischen und / oder elektronischen Komponenten, Geräte des Bau-, Garten- und Hobbybereichs bis maximal 70 kg. Die Fachhändler sind verpflichtet Geräte derselben Art wie jene in ihrem Sortiment zurückzunehmen, und dies unabhängig von einem Neukauf. Zulässig ist auch die Rückgabe an einer öffentlichen Sammlung für Geräte sowie einer SENS Sammelstelle oder einem offiziellen SENS Recycler. Werden die Geräte an diesen Stellen abgegeben, ist die Rücknahme gratis. Jedes abgegebene Gerät muss bei einem lizenzierten SENS Recycler entsorgt werden.
Schönenberger Recycling und Transport AG ist eine SENS Sammelstelle für Kühlgeräte und erfüllt somit die strengen Anforderungen der SENS. Aktuelle vRG-Tarif- und Gerätelisten unter:
VREG - Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte:
http://www.admin.ch/ch/d/sr/8/814.620.de.pdf
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