Farben

Was machen?

Kosten:     Kleinmengen gratis.
      Nach Absprache.


Schon gewusst:

Altfarben fallen unter die Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA).
Ab 333 kg oder Liter werden die Altfarben sogar als Gefahrgut eingestuft und unterliegen somit verschärften Transportbedingungen.

Was sind Gefahrengüter?
Mit diesem Begriff werden Stoffe und Produkte bezeichnet, welche aufgrund ihrer Eigenschaften auf Menschen, Tiere und Umwelt schädlich oder zerstörend wirken können.

Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA)