Nach Möglichkeit Abgabe der ausgedienten Batterie
direkt beim Händler vornehmen, wenn Sie eine neue kaufen.
In verschiedenen Gemeinden Abgabe in den Werkhöfen
oder bei den Sonderabfallannahmestellen.
Auch bei berechtigten Recyclingbetrieben in Ihrer
Region können Autobatterien abgegeben werden. Die Recycling-Firma benötigt
jedoch dazu eine kantonale Bewilligung zur Annahme von Sonderabfällen.
Kosten:
Gratis oder nach Absprache.
Nach Absprache.
Schon gewusst:
Autobatterien fallen unter die Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) und werden dort dem Sonderabfall zugeordnet. Ab 1000 kg oder Liter werden die Autobatterien unter gewissen Umständen sogar als Gefahrengut eingestuft und unterliegen somit verschärften Transportvorschriften. (Verordnung als PDF)
Was sind Gefahrengüter?
Mit diesem Begriff werden Stoffe und Produkte bezeichnet, welche aufgrund ihrer Eigenschaften auf Menschen, Tiere und Umwelt schädlich oder zerstörend wirken können.