Schon gewusst:
An den öffentlichen Sammelstellen muss Altöl und Speiseöl nicht mehr separat gesammelt werden. Die Verwechslung der beiden Sorten ist gross, deshalb ist eine Wiederverwertung für Tiernahrung aus solchen Sammelstellen seit Mitte 1999 gesetzlich verboten. Hingegen kann Speise- bzw. Fritieröl aus Kantinen und Gaststätten in einwandfreiem Zustand nach wie vor separat verwertet und für Tierfutter eingesetzt werden.
Altöl und andere Mineralölgemische fallen unter die Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) und werden dort als Sonderabfall eingestuft. Das Speiseöl hingegen fällt unter die Kategorie "andere kontrollpflichtige Abfälle". (Verordnung als PDF)
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